Mittwoch, 13. Mai 2009
Kolateralschäden
Menschen zu töten ist immer ein Verbrechen, sofern es sich nicht um Notwehr handelt.
Wenn an der Grenze DDR/BRD Menschen erschossen wurden, so war auch das ein Verbrechen, es war Mord. Diese Flüchtlinge waren Zivilisten, keine Angreifer.

Aber es ist zu bedenken, dass das Grenzgebiet militärisches Gebiet war. Sie haben sich im vollen Bewusstsein der Gefahr dafür entschieden da einzudringen, haben Gesetze missachtet und das Risiko auf sich genommen.

In Serbien, dem Kosovo, im Irak, in Pakistan und in Afghanistan wurden und werden tausende Zivilisten getötet, während sie sich in ihren Dörfern, in ihren Häuser, in Moscheen aufhalten.
Sie haben nicht gegen Gesetze des Landes verstoßen, haben sich nicht für dieses Risiko entschieden. Ihr Schicksal ist es, dass sie in einem Land leben, in dem Soldaten aus fremden Ländern gewissenlos wüten dürfen.

Wenn sich diese Staaten, in deren Namen solche Verbrechen begangen werden zu den Rechtsstaaten zählen, steht es ihnen nicht an die DDR als Unrechtsstaat zu diffamieren.

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